Tätigkeitsabgrenzung und Registrierung
Vermerk
Der Tätigkeitsvermerk ANL-DE-D07D364B0A6E trägt das Datum 2023-04-01. Er bezeichnet den dokumentierten Umfang der Forschungssoftware; aus diesem Vermerk folgt keine Erlaubnis zur Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Erfasste Tätigkeit
Die erfasste Verarbeitung nimmt Modellarchiv und Annahmeversionen als Quellen auf und liefert Ergebnisunterschiede mit Ursachen. Sie trennt Änderungen des Ausgangsstands, der Annahmen und der Modellstruktur; Modellwahl und Schlussfolgerungen verbleiben beim Kunden.
Nicht erfasst
Ausgeschlossen sind persönliche Kauf-, Verkaufs- und Halteempfehlungen sowie Vermittlung, Auftragsausführung, Portfolioverwaltung und Verwahrung. Die Abgrenzung richtet sich nach den tatsächlichen Funktionen, nicht allein nach der Bezeichnung als Forschungssoftware.
Änderungen
Eine erneute Prüfung des Leistungsumfangs ist erforderlich, sobald persönliche Empfehlungen, der Umgang mit Kundengeldern, Echtzeit-Marktdaten oder Zahlungsdienste hinzukommen. Dasselbe gilt bei einer Ausweitung auf Verbraucher oder neue Länder. Die Übermittlung gewöhnlicher Kundenunterlagen und die Bezahlung von Rechnungen sind hiervon getrennt zu betrachten: Sie sind nicht mit einer Anbindung von Echtzeit-Marktdaten oder der Erbringung von Zahlungsdiensten gleichzusetzen.
Status
Die Tätigkeitsabgrenzung nach DE-REF-RULES-1 betrifft ausschließlich Forschungssoftware. Eine Finanzdienstleistungserlaubnis ist nicht erteilt; der Vermerk begründet weder eine behördliche Zulassung noch eine Aussage über BaFin-Aufsicht.